Gesetzliches Erbrecht und Erbfolge
Die Vorschriften zum Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterscheiden beim Tod eines Menschen zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge auf Basis eines Erbvertrages oder Testaments. In beiden Varianten vollzieht sich die Erbfolge, d.h. der Übergang des Nachlasses auf den Erben, von Gesetzes wegen und ohne eine hierfür erforderliche Handlung.
Erbrecht des Ehegatten
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist davon abhängig, welcher Ordnung die Verwandten des Erblassers angehören und in welchem Güterstand die Eheleute (zuletzt) gelebt haben.