Domain-Name
Der Domain-Name ist für den kommerziellen Erfolg des Online Business von solcher Bedeutung, daß man sie nicht unterschätzen sollte. Individuell, kurz und gut einzuprägen sowie thematisch passend muß er sein.
Bei der Suche nach dem passenden Domain-Namen stellt man schnell fest, daß die meisten frei wählbaren Begriffe schon auf jemand anderes registriert sind. Nichtsdestotrotz kann man auch heute noch einen guten Domain-Namen entdecken, wenn man sich an den folgenden grundlegenden Richtlinien zur geographischen Ausrichtung, Einbezieung der thematischen Schlüsselwörter und gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert:
1. Geographische Ausrichtung beachten
Zunächst gilt es, die Top Level Domain nach der geographischen Ausrichtung der Webseite oder des Online-Shops auszuwählen. Richtet sich die Webseite oder der Online-Shop vorwiegend an Leser, Interessenten oder Kunden in Deutschland, ist die Top Level Domain (TLD) mit dem Kürzel de. zu bevorzugen. Bei europäischer oder internationaler Ausrichtung ist man mit einer .eu bzw. com. TLD sicherlich auch gut oder sogar besser bedient. Rein informative Angebote können auch unter der TLD .info noch gute Domain-Namen entdecken.
2. Keywords integrieren
Der Domain-Name ist nicht nur zur Adressierung einer Webseite oder eines Online-Shops bedeutend, sondern auch für die thematische Einordnung der Angebote durch die Suchmaschinen, allen voran die Suchmaschine von Google. Da nahezu jedes kommerzielle Angebot im Internet auf Besucher (Traffic) angewiesen ist und die meisten davon über Google generiert werden, ist der Erfolg in erster Linie davon abhängig, ob und inwieweit die Inhalte in den organischen Suchergebnissen von Google angezeigt werden. Sind die relevanten Suchbegriffe (Keywords) bereits im Domain-Namen enthalten, wird dies bei der Analyse des thematischen Inhalts der Webseite oder des Shops berücksichtigt. Sehr gute Anregungen für einen passenden Domain-Namen erhält man von Google mittels des Keyword-Tools im Bereich Google AdWords.
3. Namens- und Markenrechte beachten
Reine Personen- oder Ortsnamen sind tabu, sofern der Nutzer nicht eigene Namensrechte nachweisen kann. Reine Ortsnamen sind den Städten und Gemeinden in Deutschland vorbehalten. Das gleiche gilt für die bürgerlichen Namen einer Person, die dem Schutz des § 12 BGB und dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen unterliegen. Nur wenn man selbst Träger des gewählten Namens ist oder ein Namensrecht durch die entsprechende Firmierung erwirbt, steht die Verwendung frei. Ansonsten kann der Berechtigte auf Unterlassung der Nutzung, Freigabe der Domain oder Schadenersatz klagen. Tragen mehrere Person den gleichen bürgerlichen Namen, z.B. August Müller, gilt das sog. Prioritätsprinzip, d.h. das Recht zur Nutzung steht demjenigen zu, der die Domain als erste registriert hat.
Das gleiche gilt grundsätzlich auch bei Firmenamen, wobei hier zusätzlich geprüft werden muß, ob hier aufgrund wettbewerbsrechtlicher oder markenrechtlicher Bestimmungen besondere Rechte bestehen, aus denen sich ein höherrangiges Recht an einer Bezeichnung ergibt. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kann durch den IHK- Service eine Markenrecherche durchführen lassen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Domain-Name eingetragene Markenrechte Dritter verletzt. In diesen Fällen drohen nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern auch die bereits investierte Arbeit in den Aufbau einer Webseite oder eines Online-Shops ist größtenteils verloren. Markenrechtlicher Schutz erlangt eine Bezeichnung zu allererst durch die Anmeldung und anschließende Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung, wobei der Schutz beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden kann. Eine Bezeichnung kann jedoch auch ohne Eintragung beim Patentamt- und Markenamt entstehen, wenn sie durch die Benutzung eine überdurchschnittliche Verkehrsgeltung erlangt hat. Dies ist für den Laien kaum überschaubar.